Jüdische Geschäfte (2)

Ebenfalls in der Pariser Straße, zwei Häuser weiter auf der selben Seite befand sich das Ladengeschäft von Julius Bronne.

Aufnahme ausden 50er Jahren

Die Bronnes hatten drei Kinder, Karolina-Lucie, Ernst und Richard. Julius Bronne wurde 1938 die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt. Er floh danach nach Amsterdam in die Niederlande, wurde von dort nach Auschwitz verschleppt und 1942 ermordet. Auch Hedwig Bronne verlor 1940 die deutsche Staatsangehörigkeit.

Der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft war ein in der NS-Zeit häufig angewandtes Mittel sich des Eigentums der Geflüchteten zu bemächtigen. Die Ausbürgerungen hatten für die jüdischen Flüchtlinge und Auswanderer weitreichende Konsequenzen.

Gesetze zur Ausbürgerung

Im Frühjahr und Sommer 1933 erließ die nationalsozialistische Reichsregierung zwei Gesetze, die in den folgenden Jahren als Grundlage für die Ausbürgerung dienten: Das „Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft" vom 14. Juli 1933 und das „Gesetz über die Einziehung des kommunistischen Vermögens" vom 26. Mai 1933. Mit den Nürnberger Rassegesetzen vom September verloren die Juden den Status "Bürger", sie wurden zu "Staatsangehörigen" abgestuft (Reichsbürgergesetz). Das traf alle Juden, ob noch in Deutschland oder schon ausgewandert.

Arisierung / Entjudung des Eigentums

Unter der NS-Herrschaft mussten Juden den Verkauf ihres Eigentums wie Haus und Felder durch den Kreiswirtschaftsleiter der NSDAP genehmigen lassen. Dieser stimmte einem ausgehandelten Kaufpreis nur zu, wenn dieser deutlich unter dem Marktwert lag. Dafür hatte er Anweisungen der NSDAP-Leitung. Kam es nicht zum Verkauf, wurde das Vermögen der Verwaltung des Finanzamtes unterstellt. Nach dem Ende der NS-Herrschaft überprüften die alliierten Besatzungsmächte diese Kaufverträge und sorgten dafür, dass die neuen Eigentümer die Differenz zwischen Kaufpreis und damaligem Marktwert nachzahlten, an Überlebende oder die Jüdische Claims Conference. Das führte bei manchen zu der Auffassung, sie hätten das ehemalige jüdische Eigentum „zweimal kaufen“ müssen. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1945 wurden über diese Fragen zahlreiche Prozesse geführt und Entscheidungen über Wiedergutmachung getroffen.

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